Allgemeine Geschäfts Bedingungen

Präambel

Um die aus den Verträgen resultierenden Rechte beider Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen und um die für einen reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe zu definieren, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit jedem Service- oder sonstigen Dienstleistungsvertrag zwischen den nachfolgend genannten Parteien. 

Die Erbringung von Service- und Dienstleistungen seitens DER JULIUS erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Vereinbarungen und Konditionen einer Buchung über diese Website oder eines gesondert geschlossenen Vertrages, nebst diesen Geschäftsbedingungen, den Nutzungsbedingungen für das Internet und der Hausordnung.

§ 1 Allgemeine Regelungen

Die in diesem Teil getroffenen Regelungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsverhältnisse und vertraglichen Beziehungen zwischen DER JULIUS und seinen Kunden:

TSR Invest GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg

(„DER JULIUS“)

und

den im Buchungsportal (www.derjulius.de) oder gesondert geschlossenen Verträgen definierten Kunden

(„Kunden“)

(„DER JULIUS“ und „Kunden“ nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt)

  1. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Geschäftsbedingungen von Kunden haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch DER JULIUS keine Geltung.
  1. Der Kunde ist für die Einholung aller behördlicher Genehmigungen und Erfüllung behördlicher Auflagen, die für seine Geschäftstätigkeit erforderlich sein sollten alleinig verantwortlich, insbesondere für die Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit.
  1. Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen. Die Rechte, Pflichten und Verbindlichkeitenkönnen nicht an Dritte übertragen werden. DER JULIUS dagegen ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten und zu verpfänden, ohne dass dies der Zustimmung der Kunden bedarf, sofern die aus dem Vertrag hergeleiteten Rechte der Kunden nicht beeinträchtigt werden. DER JULIUS informiert die Kunden im Fall der Abtretung.
    Sollten zwei oder mehrere Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterzeichnet haben, haften diese als Gesamtschuldner.
  1. Alle abgeschlossenen Verträge sind nachrangig zu jedem Vertragsverhältnis zwischen DER JULIUS und dem Vermieter der Immobilie.
  1. DER JULIUS bietet Standardleistungen, die den Kunden zur Nutzung der im Vertrag angegebenen Büro- und Konferenzräumlichkeiten berechtigt. DER JULIUS räumt dem Kunden kein Eigentumsrecht, Pachtbesitz oder anderweitigen Grundbesitzanteil ein, sondern das Recht, die Benutzung des DER JULIUS Standorts mit diesem zu teilen, so dass DER JULIUS seine Dienstleistung erbringen kann.
  1. DER JULIUS erbringt optional zusätzliche Leistungen und verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. DER JULIUS wird die im Buchungsportal oder einem gesondert geschlossenen Vertrag beschriebenen Dienstleistungen bei entsprechender Beauftragung während der normalen Öffnungszeiten montags bis freitags erbringen. Sondervereinbarungen über die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten können getroffen werden. Alle durch DER JULIUS beschriebenen Dienstleistungen werden nur unter dem Vorbehalt der entsprechenden freien Kapazitäten der Mitarbeiter im Standort bzw. virtuell angeboten.
  1. Die Kunden erkennen an, dass die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen von Natur aus abhängig ist von der Funktionsfähigkeit der Dienstleistungen Dritter und der Infrastruktur wie Fernmeldewesen, Internet, Strom und ähnlichem, auf welche DER JULIUS keinen Einfluss hat. Die Bereitstellung richtet sich nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten.
  1. DER JULIUS haftet nicht für vorübergehende Einschränkungen des Betriebs oder Beschränkungen des Zugangs, die auf Umständen beruhen, welche außerhalb der Einflusssphäre von DER JULIUS liegen und die DER JULIUS auch nicht verhindern kann, insbesondere Naturkatastrophen und ähnliche Fälle höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe und Streiks (Force Majeure).
  1. DER JULIUS ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich des Zugangs zu den Geschäftsräumen, im Falle von politischen Unruhen, Streiks oder sonstigen Umständen (höhere Gewalt), die außerhalb des Einflussbereichs von DER JULIUS liegen, freiwillig zu unterbrechen. In einem solchen Fall werden auch die Standardgebühren für diesen Zeitraum nicht erhoben. Weiterhin behält sich DER JULIUS das Recht vor, Leistungen zu verweigern (einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), falls fällige Gebühren oder Zinsen geschuldet werden oder ein Vertragsbruch seitens des Kunden vorliegt.

 

I. Betriebsstunden, Betreuung,
Zugang und Zugangsbeschränkungen
  1. Die Betriebsstunden sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Ausnahmen hiervon ergeben sich an den gesetzlichen Feiertagen.  
  2. Während dieser Betreuungszeiten erfolgt die Betreuung der Flex-/Fixed Desk sowie Office-Kunden grundsätzlich telefonisch/digital sowie nach Absprache und Personalverfügbarkeit auch persönlich. Für Konferenzraum-Kunden erfolgt die Betreuung grundsätzlich persönlich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Der Zugang zu den Geschäftsräumen ist für Kunden mit bestätigter Buchung während des gebuchten Zeitraums und für Exklusiv Büro- sowie Fixed-/Flex Desk Kunden mit mehrtägigen Buchungen auch rund um die Uhr an jedem Wochentag gewährleistet.
  4. Bei Benutzung der Geschäftsräume von DER JULIUS außerhalb der Betriebsstunden ist der Kunde beim Verlassen für das Abschließen aller Zugangstüren verantwortlich. Er ist für alle Schäden, die nachweislich aus einem Fehlverhalten resultieren, verantwortlich. Zur Überprüfung werden hier ggf. die Aufnahmen der Sicherheitskameras verwendet.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass sein Arbeitsplatz vor dem unbefugten Zugang durch Dritte geschützt ist.
  6. Für die Nutzung der Räumlichkeiten erhalten „Exklusiv Büro“ und “Fixed Desk“-Kunden während der Dauer ihrer Buchung bzw. Anmietung digitalen Zugang über die BOLD App. Der Zugang erfolgt ausschließlich über eine oder mehrere Mobiltelefonnummern, die der Kunde DER JULIUS vor Beginn der Nutzung schriftlich mitteilt. Die Berechtigungen werden auf die gemeldeten Telefonnummern beschränkt und gelten nur für den vereinbarten Zeitraum.
  7. Die Kunden verpflichten sich, ihre Zugangsdaten, Mobiltelefone und App-Zugangsinformationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei einem Verlust, einer Weitergabe oder einem Missbrauch der Zugangsdaten bzw. des angemeldeten Mobiltelefons ist DER JULIUS unverzüglich zu informieren. Etwaige Kosten, die durch Wiederherstellung, Sperrung oder Sicherheitsmaßnahmen entstehen, trägt der Kunde.
  8. Aus Sicherheitsgründen werden die Anwesenheiten innerhalb der Räumlichkeiten von DER JULIUS getrackt. Dieses Tracking erfolgt im Wesentlichen über die BOLD App sowie – im Konferenzraum – über einen digitalen Bewegungsmelder, der den Zutritt erfasst. Die Kunden erklären sich mit diesem Tracking durch die Nutzung der BOLD App und der Räumlichkeiten ausdrücklich einverstanden.
  9. DER JULIUS speichert und verarbeitet die hierdurch gewonnenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO) zur Zutrittskontrolle und Sicherheit. Kunden sind nicht berechtigt, Einsicht in die im Rahmen des Trackings erhobenen Daten zu verlangen, und DER JULIUS ist nicht verpflichtet, diese Daten den Kunden zur Verfügung zu stellen oder dauerhaft aufzubewahren.Für die Nutzung der Räumlichkeiten erhalten “Exklusiv Büro“ und „Fixed Desk“-Kunden persönliche Transponder für die Eingangs- und ggf. Exklusiv Bürotüren. Diese Kunden verpflichten sich, durch angemessene Maßnahmen, die Transponder vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Die Kunden haben DER JULIUS im Falle eines Verlust ihres/r Transponders unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Kunden haften für etwaige weitere Kosten, die sich aufgrund des Verlustes des Transponders oder ihrer Ersatzbeschaffung ergeben. Alle Transponder der Kunden und der Nutzungsberechtigten sind unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages an DER JULIUS zurückzugeben.
  10.  DER JULIUS ist nicht verpflichtet, die im Rahmen des Trackings gewonnenen Daten zur Verfügung zu stellen oder für die Kunden aufzubewahren.
II. Rechte und Pflichten der Kunden
  1. Der Kunde darf die Geschäftstätigkeit nur in seinem oder in einem anderen, vorab mit DER JULIUS vereinbarten Namen ausüben. Dieser Name wird in Absprache mit dem Kunden in das Hausverzeichnis von DER JULIUS (Firmenaushang im Flur Haupteingang), aufgenommen. Die Adresse des DER JULIUS Standortes kann von Kunden des virtuellen Büros als Geschäftssitz angegeben werden. Dem Kunden ist nicht gestattet, zwar mit denselben Persönlichkeiten, unter einer weiteren Firmierung oder eines anderen Namens die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Services zu nutzen.
  2. Der Kunde wird DER JULIUS unverzüglich und unaufgefordert über Änderungen seiner Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder Kontoverbindung informieren.
  3. Den Kunden ist untersagt, Dritten die Nutzung der Büros, Konferenzräume, Flächen und Räume oder irgendeiner Dienstleistung zu gestatten, sofern nicht DER JULIUS vorher schriftlich zustimmt. Kunden sind nicht berechtigt, das Büro oder Teile des Büros unterzuvermieten, oder zur Nutzung, auch nicht teilweise, zu überlassen. Im Fall der Abtretung oder der Untervermietung/Nutzungsüberlassung ohne Zustimmung ist DER JULIUS berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu beenden. Weitere Rechte und Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  4. Das Halten von Haustieren in den Geschäftsräumen ist grundsätzlich untersagt. Auf schriftlichen Antrag und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der anderen Kunden kann DER JULIUS der Haltung zustimmen. Es steht im alleinigen Ermessen von DER JULIUS, die Zustimmung zu verweigern. Der Kundehaftet für alle Schäden, die von ihren mitgebrachten Haustieren verursacht werden.
  5. Kunden dürfen keine Änderungen oder Modifikationen der Büros, Meetingräume und übrigen Flächen und Räume vornehmen, insbesondere keine zusätzlichen Möbel oder Einrichtungsgegenstände einbringen, technische Vorrichtungen und Geräte (insbes. Öfen, Mikrowellen oder Kocher) installieren oder Kabel legen, ohne dass DER JULIUS vorher diesen Veränderungen schriftlich zugestimmt hat. Es steht im alleinigen Ermessen von DER JULIUS die Zustimmung zu verweigern. Ausgenommen hiervon ist Büroausstattung (z.B. Notebooks, Monitore) im büroüblichen Umfang. Der Kunde haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen und eingebrachten Geräten entstehen.
  6. Generell ist das Rauchen in den Büroräumlichkeiten, sowie den öffentlichen Bereichen wie Fluchtwegen und Eingangsbereichen zum Gebäude verboten. Für Schäden und Folgeschäden, die durch das Rauchen sowie einen ggf. daraus folgenden Einsatz der Feuerwehr entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich.
  7. Der Kunde ist weiterhin für die Grundsicherheit und den Virenschutz seiner Systeme verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese nicht zum Zwecke von Verstößen gegen die System- oder Netzwerksicherheit genutzt werden können.
  8. Das Übernachten ist in allen Räumlichkeiten des DER JULIUS verboten.
  9. Alle Kunden sind verpflichtet, sich entsprechend der Hausordnung von DER JULIUS in der jeweils geltenden Fassung zu verhalten. Die Hausordnung ist in den Geschäftsräumen von DER JULIUS ausgelegt und wird auf Anforderung ausgehändigt.
  10. Alle Kunden verpflichten sich weiterhin zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen für das Internets (WLAN und LAN). Die Nutzungsbedingungen sind in den Geschäftsräumen von DER JULIUS ausgelegt und werden auf Anforderung ausgehändigt.
  11. Kunden sind für alle Handlungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den WLAN- bzw. LAN-Zugang von DER JULIUS vorgenommen werden, selbst verantwortlich. Der Kunde stellt DER JULIUS von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen DER JULIUS wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
  12. Die Nutzung der von DER JULIUS angebotenen Dienste und Einrichtungen für jedweden rechtswidrigen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
  13. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Einrichtungen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung (wie Netzwerk, Drucktechnik und Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Kunden oder anderer Mieter im Haus führen.
  14. Unberechtigte Zugriffe auf die IT-Infrastruktur von DER JULIUS durch Hacking oder ähnliche Methoden sind verboten.
  15. Eventuelle aus einer erfolgten Zuwiderhandlung entstandenen Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Bei gravierenden Vorfällen behält sich DER JULIUS das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Straftaten werden bei den Ermittlungsbehörden zur Anzeige gebracht.
  16. Bei Verdacht, dass über den Anschluss des Kunden an das Telekommunikations- und Datennetz rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, behält DER JULIUS sich das Recht vor, nach erfolgloser Abmahnung diese Anschlüsse zu sperren und ggf. gespeicherte Inhalte bei einem Verschulden des Kunden zu löschen. Ein Schadensersatz- oder Leistungsverweigerungsanspruch des Kunden ergibt sich hieraus nicht. Eventuelle Schäden, die dadurch anderen Kunden entstehen, trägt der Verursacher.
  17. Die Gemeinschaftsflächen sind sorgsam zu behandeln und zur vorübergehenden Nutzung ohne Beeinträchtigung anderer Kunden bestimmt. Die Kunden dürfen keine persönlichen Gegenstände oder Arbeitsmaterial in den Gemeinschaftsflächen aufbewahren oder zurücklassen. Hiervon ausgenommen ist die Aufbewahrung in dafür vorgesehenen und von DER JULIUS bereitgestellten Vorrichtungen (Rollcontainer). Verderbliche, schädliche oder gefährliche Materialien dürfen darin zu keiner Zeit aufbewahrt werden. Fluchtwege und -türen sind zu jedem Zeitpunkt freizuhalten.
  18. Die Kunden haben DER JULIUS und den mit DER JULIUS verbundenen Einrichtungen Schadensersatz für alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Kosten zu leisten, die durch Verletzung dieses Vertrags durch die Kunden, die Nutzungsberechtigten, Besucher oder durch ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen entstanden sind. Die Kunden tragen die volle Verantwortung für alle durch Dritte begangene Handlungenund Schäden, wenn die Kunden, ihre Nutzungsberechtigten oder Gäste diesen Dritten zum Betreten des Gebäudes veranlasst haben. Die Kunden haften für das Verschulden der Nutzungsberechtigten, ihrer Besucher, Lieferanten oder Dritter, die auf ihre Veranlassung das Gebäude und die Räumlichkeiten betreten, wie für eigenes Verschulden. Die Kunden befreien DER JULIUS von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung dieser kundenbezogenen Personen. Die Kunden werden DER JULIUS und sämtliche mit DER JULIUS verbundene Unternehmen vollumfänglich von jeglicher Haftung und Kosten aufgrund etwaiger Ansprüche von Mitarbeitern oder Gästen oder Lieferanten freistellen, die im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen von kundenbezogenen Personen stehen.
III. Rechte und Pflichten von DER JULIUS
  1. DER JULIUS verpflichtet sich, Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben. (Ausnahme vgl. II. 15 sowie III. 4 und 8).
  2. DER JULIUS hat das Recht, jederzeit alle Flächen und Räume aus Gründen des Schutzes und derSicherheit, sowie für Wartungsarbeiten zu betreten. Dies gilt auch für die Reinigung der Geschäftsräume, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Regelfall wird der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden, soweit die Räumlichkeiten zwecks Tests, Reparaturen oder für andere Arbeiten als regelmäßige Inspektion, Reinigung oder Wartung betreten werden müssen. Die Einhaltung von Sicherheitsverfahren zur Geheimhaltung von Geschäften wird gewährleistet. In diesen Fällen ist DER JULIUS berechtigt, die Möbel vorübergehend umzustellen. DER JULIUS darf die genannten Bereiche ebenfalls betreten, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen.
  3. DER JULIUS sowie der Vermieter der Immobilie sind berechtigt, jederzeit angemessene Schönheits- oder Renovierungsmaßnahmen in und an den vom Kunden angemieteten Büroräumlichkeiten unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  4. Die Kunden stimmen zu, dass DER JULIUS ihre Daten für interne Zwecke speichert und verarbeitet. Sie erkennen an, dass DER JULIUS rechtlich verpflichtet sein kann, Kunden- und Nutzerdaten gegenüber Behörden offenzulegen oder Zugang zu den DER JULIUS Räumlichkeiten oder dem Büro der Kunden zu gewähren und in diesem Fall zur Offenlegung bzw. zum Betreten des Büros ohne Zustimmung der Kunden berechtigt ist. Weder die Kunden noch Nutzungsberechtigte haben diesbezüglich Ansprüche gegenüber DER JULIUS.
  5. DER JULIUS behält sich vor, im Rahmen einer etwaigen Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes im Gebäude und den Geschäftsräumen weitere Sicherheitskameras zu installieren. Die Exklusiv Büros sind und bleiben in jedem Fall frei von Kameras. Die Kunden erkennen den Gebrauch von Sicherheitskameras – auch im Namen der Nutzungsberechtigten – an. Kunden sind nicht berechtigt und DER JULIUS ist nicht verpflichtet, Sicherheitsaufzeichnungen zu erhalten bzw. zur Verfügung zu stellen oder für die Kunden aufzubewahren.
  6. In den gemieteten Büroräumlichkeiten besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Klimatisierung. Eine Gewährleistung von Höchsttemperaturen durch DER JULIUS ist somit ausgeschlossen. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur auf über 26°C aufwärmen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplätze dar. DER JULIUS schuldet weder hinsichtlich der Raumtemperatur noch in anderen Aspekten die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.
  7. DER JULIUS übernimmt keine Verantwortung für Handlungen anderer Kunden. In der verpflichtenden Hausordnung sind die wesentlichen Verhaltensregeln für eine gedeihliche, partnerschaftliche Zusammenarbeit festgelegt. Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Kunden oder einer kundenbezogenen Person trifft DER JULIUS keine Verpflichtung zur Einmischung, Schlichtung oder Freistellung irgendeiner Partei im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung. Die Kunden – auch im Namen der Nutzungsberechtigten – verzichten unwiderruflich auf jegliche Ansprüche, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung einer anderen Partei als DER JULIUS ergeben.
  8. DER JULIUS hat das Recht, auf Anfrage mit jeglichen staatlichen Untersuchungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Kunden zu kooperieren.
  9. Die Kunden stimmen zu, dass DER JULIUS in den Räumlichkeiten nach eigenem Ermessen jederzeit Veranstaltungen ausrichten darf. Die Exklusiv Büros sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. DER JULIUS wird solche Veranstaltungen mit einer angemessenen Vorlaufszeit ankündigen und auf die berechtigten Interessen der Kunden Rücksicht nehmen. Weder den Kunden noch den Nutzungsberechtigten stehen in diesem Zusammenhang Ansprüche gegen DER JULIUS zu, insbesondere sind sie nicht zur Minderung der Nutzungsbeiträge berechtigt.
IV. Art der Verträge & Umsatzsteuerpflicht
  1. Alle geschlossenen Verträge begründen unter keinen Umständen einen Arbeits- und/oder Agenturvertrag zwischen den Parteien oder einem ihrer Beauftragten oder Angestellten oder eine sonstige vertragliche Beziehung, die eine Haftung einer Partei für die Handlung oder das Versäumnis der anderen Partei begründet.
  2. Die angebotenen Leistungen innerhalb aller Tarife und vertraglichen Beziehungen zwischen DER JULIUS und seinen Kunden sind Teil eines Gesamtkonzepts, in dem die Nutzung der Einrichtungen und die umfassende Betreuung eine übergeordnete Rolle spielen. Steuerlich handelt es sich um einheitliche Leistungen eigener Art. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuerpflicht.
V. Gebühren
  1. Die Gebühren für sämtliche Service- und Dienstleistungsverträge sind zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer gemäß der Bedingungen auf der Buchungsplattform (www.derjulius.de) bzw. in gesondert geschlossenen Verträgen im voraus zu entrichten.
  2. Bei Verträgen mit einer Dauer von länger als 12 Monaten erhöht sich die zu Vertragsbeginn vereinbarte monatliche Grundgebühr mit Wirkung zum 1. Tag nach Ablauf der 12 Monaten um mind. 3% oder bis zu der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindexes für Deutschland („jährliche Indexierung“). Einer besonderen Aufforderung bedarf es hierzu nicht.
  3. Die Höhe der Gebühren für Zusatzleistungen ergibt sich aus der aktuellen DER JULIUS Gebührenordnung und der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen. Die Gebühren für ausgewählte Leistungen sind der Buchungsplattform (derjulius.de) zu entnehmen und liegen in den Geschäftsräumen von DER JULIUS zur Einsicht aus. Weitere Zusatzleistungen können individuell, schriftlich vertraglich werden. DER JULIUS kann die angebotenen zusätzlichen Serviceleistungen jederzeit modifizieren oder das Angebot dieser Serviceleistungen einstellen.
VI. Zahlungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Kaution
  1. Die Zahlung der Gebühren erfolgt grundsätzlich über die auf der Buchungsplattform (www.derjulius.de) angebotenen Zahlungsmethoden (u.a. Paypal, Stripe). Alternativ findet nach individueller Absprache eine Zahlung durch Erteilung einer
    Einzugsermächtigung auf das Geschäftskonto von DER JULIUS statt.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist DER JULIUS berechtigt, gegenüber Unternehmern/Kaufleuten 8% Zinsen p.a. und gegenüber Privatkunden/Verbrauchern 5% Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), auf die ausstehenden Beträge zu verlangen. Widerspricht der Kunde einem Teil der Rechnung, ist er verpflichtet, den verbleibenden Teil der Rechnung bei Fälligkeit zu zahlen. An den in den Geschäftsräumen eingebrachten Gegenständen entsteht DER JULIUS ein Pfandrecht.
  3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden. Ein Minderungsrecht der Gebühren hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn dieses unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung von Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig. Im Übrigen bleibt es dem Kunden unbenommen, etwaige Minderungsrechte ggü. DER JULIUS im Klagewege geltend zu machen.
  4. Im Interesse einer gedeihlichen Kooperation und Vertrauen auf ein partnerschaftliches Vertragsverhältnis wird generell auf eine Kaution verzichtet. Es steht jedoch im alleinigen Ermessen von DER JULIUS, in Einzelfällen eine Kaution zu verlangen.
VII. Haftung, Haftungsbegrenzung, Haftungsfreistellung, Versicherung
  1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens DER JULIUS oder von Seiten seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet DER JULIUS nach den gesetzlichen Regeln, ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist dieSchadensersatzhaftung von DER JULIUS auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, DER JULIUS fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
  3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von DER JULIUS ausgeschlossen. Dies gilt auch für von Kunden und deren Gästen und Besuchern eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
  4. Der Kunde ist verpflichtet, DER JULIUS für sämtliche Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden und Ausgaben, die bei Tod oder Verletzung einer Person in den Räumlichkeiten, die Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung oder Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und der Dienstleistungen verursachen oder die durch Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen seitens des Kunden entstehen, freizustellen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder eine wesentliche schuldhafte Vertragspflichtverletzung durch DER JULIUS vor. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Kunden sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und DER JULIUS die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  6. Der Kunde ist für die Versicherung seines eigenen, in die Geschäftsräume von DER JULIUS mitgebrachten Eigentums, sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten zuständig. Er haftet für entsprechende Ansprüche und hat ggf. für seinen Betrieb und seine Räume erforderliche Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung, inkl. Mietsachschadendeckung, abzuschließen.
VIII. Sonstiges
  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie formelle Mitteilungen, bedürfen der Schriftform und müssen per Post an die Geschäftsadresse von DER JULIUS oder per Mail an kontakt@derjulius.de gesendet werden.
  2. Individuelle Vereinbarungen und Verträge unterliegen der Geheimhaltung und sind daher vertraulich. Die Weitergabe durch die Parteien ist verboten, sofern die Weitergabe nicht von einer Behörde von Rechtswegen gefordert wird und die andere Partei nicht sieben Tage im voraus informiert wurde (vorausgesetzt diese Mitteilung ist von der Behörde nicht untersagt worden). Die Geheimhaltungspflicht findet dauerhafte Anwendung und erfasst auch den Zeitraum nach Vertragsende.
  3. DER JULIUS behält es sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, es sei denn, dies ist für die Kunden nicht zumutbar. DER JULIUS wird die Kunden über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung schriftlich benachrichtigen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website www.derjulius.de veröffentlicht.Widersprechen die Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich DER JULIUS vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden unter Einhaltung der vereinbarten Fristen zu kündigen.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verträge bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt („Salvatorische Klausel“). Sollten eine oder mehrereBestimmungen der Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder eine Lücke aufweisen, verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu treffen, die dem entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.
  5. Jede Beilegung von Streitigkeiten wird ausschließlich auf individueller Basis durchgeführt. Weder die Kunden noch DER JULIUS werden versuchen, irgendwelche Streitigkeiten im Rahmen einer Sammelklage oder in einem anderen Verfahren, in dem eine der beiden Parteien repräsentativ handeln, vorzubringen.
  6. Alle Angelegenheiten betreffend die Gültigkeit, Auslegung, Umsetzung und Durchsetzung der Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Rechte, Pflichten und Verpflichtungen sind ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln.
  7. Erfüllungsort für alle Pflichten aus zwischen den Kunden und DER JULIUS geschlossenen Verträge ist der Standort von DER JULIUS, an dem die Serviceleistungen erbracht werden.
  8. Für den Vertrag gilt deutsches Recht als vereinbart. Beide Parteien akzeptieren die nicht ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oldenburg.

§ 2 Bürodienstleistungen

Die Kunden sind berechtigt, folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen:

    1. Das Recht, die Geschäftsräume von DER JULIUS zu betreten und die gebuchten Arbeitsplätze bzw. Büros und die Gemeinschaftsflächen zu nutzen (für 3.1., 3.2. und 3.3). Zudem sind die Kosten inkludiert betreffend die Verwaltung der Räumlichkeiten und des Gebäudes, für Strom, Heizung und Wasserverbrauch und der Betriebskosten der Räumlichkeiten und des Gebäudes und für den Gebrauch gemeinschaftlicher Einrichtungen, den DER JULIUS seinen Kunden ermöglicht (v.a. Gemeinschaftsküche, WC, Kaffee, Tee, Wasser).
    2. Die Nutzung der Einrichtungen, Möbel und Ausstattung im Gemeinschafts- bzw. Exklusiv Büro der Kunden oder der Gemeinschaftsflächen. Für den Erhalt eines Schlüssels für die Nutzung der persönlichen Rollcontainer ist für Flex Desk Kunden die Hinterlegung des Personalausweises/Führerscheins als Kaution erforderlich.
    3. Zugriff auf die Internetdienste gemäß dieser Nutzungsvereinbarung: https://derjulius.de/nutzungsbedingungen-internet/
    4. Drucken, Kopieren und Scannen im Rahmen der Konditionen der aktuellen DER JULIUS Gebührenordnung.
    5. DER JULIUS behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern, Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen. Die Kunden erhalten in diesem Fall eine äquivalente Leistung.

Darüber hinaus sind die Kunden auf Wunsch und mit gesondert geschlossenen Verträgen nach den Konditionen der DER JULIUS Gebührenordnung – immer abhängig von ihrer Verfügbarkeit – berechtigt, folgende zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen:

  1. Einfacher Postservice, das heißt die Entgegennahme und Aufbewahrung von Postsendungen. Zusätzliche Leistungen, z.B. Postweiterleitung, können separat vereinbart werden. Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die ein Maß von über 60cm x 40cm x 60cm haben, dürfen nicht an die Adresse von DER JULIUS geliefert werden. DER JULIUS ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.
  2. Die Nutzung der Geschäftsadresse von DER JULIUS Adresse als Geschäftsanschrift („Virtuelles Büro“). Zu beachten sind hierbei die für Unternehmen/Kaufleute geltenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Sitz und Niederlassung und die entsprechenden Meldepflichten zum Handelsregister. Diese Pflichten sind, genau wie etwaige An- /Ummeldungen beim Gewerbeamt durch die Kunden selbständig zu erfüllen.
  3. Die Nutzung eines persönlichen PKW-Stellplatzes auf dem Privatparkplatz hinter dem Gebäude (Einfahrt Theaterwall).

Kunden stehen folgende Bürodienstleistungen zur Verfügung:

1. Flex Desk

Das Angebot beinhaltet einen Arbeitsplatz auf den ausgewiesenen Flächen, die den Kunden nach Verfügbarkeit und Belegung in den Geschäftsräumen zur Verfügung steht. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. DER JULIUS wird vielmehr verschiedene Plätze vorhalten, die Kunden nach dem Prinzip „first come, first serve“ frei wählen können.

Der Tagestarif berechtigt zur einmaligen Nutzung eines solchen Arbeitsplatzes an einem einzelnen ausgewählten Tag.

Der Monatstarif berechtigt durch Nutzung eines solchen Arbeitsplatzes für den gebuchten Kalendermonat. Ein vom Kalendermonat abweichender Zeitraum kann nach individueller Absprache gebucht werden.

2. Fixed Desk

Das Angebot beinhaltet einen Arbeitsplatz auf den ausgewiesenen Flächen, der den Kunden für die Dauer des gebuchten Zeitraums zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen ist. Es besteht am ersten Nutzungstag kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.  

3. Exklusives Büro

Das Angebot beinhaltet ein eigenes Büro, welches den Kunden zur exklusiven Nutzung zugewiesen wird. Die Kunden sind berechtigt, das gebuchte Büro mit der jeweils vertraglich festgelegten Anzahl von Personen zu nutzen. Darüber hinaus können weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen (u.a. Telefonservice, eigene Telefonnummer, Concierge Service) individuell vereinbart werden.

4. Virtuelles Büro

Das Angebot beinhaltet die isolierte Nutzung von DER JULIUS als Geschäftsadresse. Kunden dieser Kategorie steht kein Arbeitsplatz zur Verfügung.

„Zusatzleistungen“ in dieser Kategorie umfassen den einfachen Postservice (siehe 1.), der bereits in den Nutzungsgebühren enthalten ist.

Darüber hinaus können weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen (u.a. Telefonservice, Postweiterleitung) individuell vereinbart werden.
Zu beachten sind hierbei die für Unternehmen/Kaufleute geltenden gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Sitz und Niederlassung und die entsprechenden Meldepflichten zum Handelsregister. Diese Pflichten sind, genau wie etwaige An- /Ummeldungen beim Gewerbeamt durch die Kunden selbständig zu erfüllen.

DER JULIUS ist – auch während der Laufzeit des Vertrages – berechtigt, den Kunden ein gleichwertiges Büro oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen zuzuweisen, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich werden sollte und für die Kunden keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Die Zuweisung ist den Kunden mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.

I. Nutzungsberechtigte

Die Personen, die zur Nutzung der Arbeitsplätze/der Büros und der Serviceleistungen berechtigt sind („Nutzungsberechtigte“), sind die im Buchungsformular bzw. gesondert geschlossenen Vertrag angegebenen.
Die Zahl der Nutzungsberechtigten für Exklusiv Büros darf die Zahl der jeweils gebuchten Arbeitsplätze nicht übersteigen.

Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Arbeitnehmer oder gesetzliche Vertreter der Kunden. Dritte dürfen nur nutzungsberechtigt sein, wenn ihre Nutzung des Büros dem Geschäft der Kunden zu dienen bestimmt ist, z.B. Consultants, Kontraktoren.

In dem Fall, dass die Kunden die Anzahl der Nutzungsberechtigten erhöhen wollen und die Anzahl der zusätzlichen Nutzungsberechtigten die Anzahl der Arbeitsplätze bzw. der verfügbaren Bürofläche übersteigt, ist DER JULIUS berechtigt, die Aufnahme zusätzlicher Nutzungsberechtigter zu verweigern. Zusätzliche Nutzungsberechtigte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DER JULIUS, die zusätzlichen Gebühren werden zwischen dem Kunden und DER JULIUS abgestimmt.  

Die Liste der Nutzungsberechtigten darf keine Personen enthalten, deren Nutzung der Büroflächen einem anderen Zweck als dem Geschäftsbetrieb der Kunden dient. Die Kunden sind verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen der Nutzungsberechtigten.

II. Nutzungsbeiträge

Die Kunden sind verpflichtet, DER JULIUS die Nutzungsbeiträge entsprechend der Vertragsvereinbarungen auf der Buchungsplattform bzw. in gesondert geschlossenen Verträgen unabhängig davon zu zahlen, ob sie die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. Der Nutzungsbeitrag für laufende Tarife, die nicht über die Buchungsplattform gebucht worden sind, ist monatlich bis zum dritten Tage des Monats, für welchen der Beitrag bestimmt ist und damit im voraus zu zahlen. DER JULIUS stellt den Kunden für die gezahlten Nutzungsbeiträge und alle anderen Zahlungen, zu denen die Kunden gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sind, eine Rechnung aus.

 

III. Laufzeit, Vertragsbeginn und -ende

Die Laufzeit ist die im Buchungsportal bzw. im gesondert geschlossenen Vertrag bestimmte Vertragslaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Das Recht zur Nutzung beginnt am ersten Werktag des vereinbarten Vertragsbeginns um 9 Uhr. Das Recht zur Nutzung endet, wenn nicht gesondert abweichend vereinbart, am letzten Werktag der Laufzeit bzw. der Kündigungsfrist (Räumungstag). Der Sonnabend zählt nicht als Werktag.

 
IV. Pflichten der Kunden
  1. Spätestens am Ende des jeweiligen Arbeitstages sind von Kunden eines Flex Desks alle persönlichen Gegenstände zu entfernen und der Arbeitsplatz in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Verantwortung und die Haftung für persönliche Gegenstände tragen allein die Kunden.
  2. Die Kunden sind während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags allein und auf ihre Kosten verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, der

(a) sie und die Nutzungsberechtigten gegen Eigentumsverlust oder bei Eigentumsschäden und

(b) Verletzungen von Kunden, Nutzungsberechtigten, Kundenbezogenen Personen oder andere Dritte an Leib, Leben und Gesundheit sowie

(c) die Risiken einer vollständigen oder teilweisen Beschränkung des Gebrauchs oder des Zugangs zum Büro bzw. Flex/Fixed Desk-Fläche versichert.           

DER JULIUS ist darüber hinaus nicht verpflichtet, sich über das Bestehen oder die Vertragsbedingungen der geforderten Versicherung zu vergewissern.

  1. Die Kunden sind nicht berechtigt, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens DER JULIUS durchzuführen. Um eine solche Zustimmung zu erhalten, haben die Kunden DER JULIUS angemessen zu informieren.

Weiterhin wird auf die Allgemeinen Regelungen (§1) verwiesen.

V. Stornierung durch die Kunden

Die Kunden haben die Möglichkeit, gebuchte Flex oder Fixed Desks vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums über die Buchungsplattform zu stornieren.

Buchungen, die im Rahmen von gesondert geschlossenen Verträgen vorgenommen wurden, können per Mail an kontakt@derjulius.de storniert werden.

Die Stornierung verpflichtet die Kunden zur Zahlung einer Entschädigung nach
folgender Staffelung:

  • bis 48 Stunden vor Nutzungsbeginn: kostenfrei
  • ab 48 Stunden vor Nutzungsbeginn: 100 % des Nutzungsbeitrags

Im Falle bereits geleisteter Zahlungen behält DER JULIUS bei Stornierung durch die Kunden die ggf. angefallenen Gebühren eines Zahlungsdienstleisters (v.a. Paypal, Stripe), die für die Transaktion und ggf. Stornierung erhoben wurden, ein.

VI. Stornierung durch DER JULIUS

DER JULIUS ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag zu stornieren:

(a) Kunden haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben oder ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder

(b) Kunden oder einer ihrer Nutzungsberechtigten haben in der Vergangenheit eine wesentliche Pflicht der Kunden gegenüber DER JULIUS verletzt, oder

(c) Kunden oder ein Nutzungsberechtigter verletzen die Hausordnung von DER JULIUS.

(d) Kunden oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder Kunden betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, haben in der Vergangenheit ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen DER JULIUS durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter.

Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und DER JULIUS, egal aus welchem Grund, beendet, so ist DER JULIUS ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit den Kunden zu stornieren. Die Kunden haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber DER JULIUS. Die Haftungsregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

VII. Ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist
  1. Über diese Website werden vorab definierte Laufzeiten gebucht, eine Kündigung ist hier nicht erforderlich. Die gesondert mit DER JULIUS geschlossenen Verträge können durch die Kunden ordentlich gekündigt werden.
  2. Im Fall der Kündigung endet der Vertrag beim Tarifen “Fixed Desk“ 30 Tage nach Zugang der Kündigung bei DER JULIUS. Die Tarife “Exklusiv Büro” und „Virtuelles Büro“ enden 90 Tage nach Zugang der Kündigung.
  3. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form an:

TSR Invest GmbH
Julius-Mosen-Platz 2
26122 Oldenburg

VIII. Folgen der Kündigung

Die Kunden müssen ihren Zahlungs- und sonstigen Pflichten gemäß Buchungsplattform bzw. gesondert geschlossenem Vertrag und diesen AGB für die gesamte Laufzeit des Vertrags bzw. der Zeit von Vertragsbeginn bis Ablauf der Kündigungsfrist nachkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie die Arbeitsplätze nutzen und/oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder nicht.

IX. Außerordentliche Kündigung
  1. Beide Parteien sind in den gesetzlich vorgesehenen Fällen des § 314 BGB zur
    außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt für die Kunden insbesondere dann vor, wenn:

(a) DER JULIUS das Leistungspaket in einer Art und Weise ändert, dass die Fortführung des Vertrages für die Kunden eine unzumutbare Härte darstellt.

(b) Eine Anpassung der Gebührenordnung dazu führt, dass die Fortführung des Vertrages für die Kunden eine unzumutbare Härte darstellt.

  1. DER JULIUS allein ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen:

(a) die Kunden haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen für einen Zeitraum von mehr als drei Wochen eingestellt, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder

(b) die Kunden oder einer ihrer Nutzungsberechtigten haben eine wesentliche Pflicht der Kunden gegenüber DER JULIUS verletzt und die Pflichtverletzung wurde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung und einer schriftlichen Abmahnung von DER JULIUS beseitigt, oder

(c) die Kunden haben eine Vertragspflicht verletzt, die die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder

(d) Kunden oder ein Nutzungsberechtigter verletzen die Hausordnung von DER JULIUS, oder

(e) die Kunden oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder die Kunden betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, verletzen ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen DER JULIUS durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter.

  1. Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und DER JULIUS, egal aus welchem Grund, beendet, so ist DER JULIUS berechtigt, den Vertrag mit den Kunden mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kunden haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber DER JULIUS. Die Haftungsregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.
X. Ende des Vertrags
  1. Bei Ende des Vertrages haben die Kunden unabhängig vom Beendigungsgrund das Büro bzw. ihre Arbeitsplätze am Räumungstag bis spätestens 17 Uhr zu verlassen. Dabei sind alle persönlichen Gegenstände zu entfernen und ggf. ausgehändigte Transponder zurückzugeben. Der Kunde hat insbesondere den von ihm genutzten Schreibtisch so aufzuräumen und in einem solchen Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Kunden diesen direkt wieder nutzen können.
  2. Die Kunden haben das Büro bzw. die Arbeitsplätze, abgesehen von einer etwaig im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs entstandenen Abnutzung, in dem Zustand zurückgewähren, in dem sie es/ihn erhalten haben. DER JULIUS ist berechtigt, den Kunden nach deren Räumung des Büros bzw. des Arbeitsplatzes die Kosten für die Reinigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen, wenn die Kunden ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollte DER JULIUS aufgrund einer verspäteten Räumung des Büros bzw. Arbeitsplatzes oder im Falle der Rückgabeeines Büros oder Arbeitsplatzes durch den Kunden in einem nicht vertragsgemäßen Zustand nicht in der Lage sein, das Büro bzw. den Arbeitsplatz anderen Kunden zur Verfügung zu stellen, ist DER JULIUS berechtigt, Schadensersatz für sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu verlangen. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch dann, wenn Kunden in ein anderes Büro oder eine andere Bürofläche umziehen.
  3. Soweit die Kunden ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachkommen, ist DER JULIUS berechtigt, das Büro oder den Arbeitsplatz ohne vorherige Ankündigung zu räumen. Die Kunden verzichten auf Ansprüche oder Forderungen bezüglich zurückgelassener Gegenstände.
  4. DER JULIUS übernimmt keine Verantwortung für von Kunden, Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter im Büro zurückgelassene Gegenstände. DER JULIUS ist berechtigt, die Gegenstände auf jede, ihr angemessen erscheinende Weise auf Kosten der Kunden zu entsorgen, ohne den Kunden diesbezüglich verantwortlich oder haftbar zu sein, wenn die Kunden die Gegenstände nicht innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher
    Aufforderung am Geschäftssitz von DER JULIUS abholen.
  5. DER JULIUS nimmt im Falle eines vereinbarten Postservices innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin Briefe der Kunden in Empfang. DER JULIUS ist jedoch nicht verpflichtet, die Kunden nach Postempfang zu informieren. Es liegt allein in der Verantwortung der Kunden, das Vorliegen von Post zu prüfen und diese abzuholen.
    DER JULIUS darf für diese Serviceleistungen zusätzliche Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erheben. Nach Ablauf der drei Monate ist DER JULIUS nicht mehr verpflichtet, diese Dienstleistung zu erbringen, sofern nicht in schriftlicher Form die entgeltliche Fortführung der Dienstleistung vereinbart worden ist.

§ 3 Konferenzräume

Die Kunden sind berechtigt, folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen:

  1. Das Recht, die DER JULIUS Räumlichkeiten zu betreten und den auf dieser Website oder in einem gesondert geschlossenen Vertrag gebuchten Konferenzraum und die Gemeinschaftsflächen zu nutzen. Gemeinschaftsflächen sind sämtliche Flächen innerhalb der DER JULIUS Räumlichkeiten, die nicht als Arbeitsplatz oder Büro zur ausschließlichen Nutzung durch andere Kunden oder durch DER JULIUS selbst vorgesehen sind. Zudem sind die Kosten für die Reinigung, anfallende Nebenkosten, Strom und Heizung inkludiert. Die Gebühr umfasst die Reinigung und die Entsorgung von Abfall in einem gewöhnlichen Umfang. DER JULIUS behält sich vor, bei einer über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verschmutzung die Kosten der Abfallbeseitigung und/oder Reinigung gesondert in Rechnung zu stellen.
  2. Zugriff auf WLAN bzw. LAN und Internetdienste.
  3. Drucken, kopieren und scannen gegen Zahlung des in der Gebührenordnung festgelegten Betrags für die jeweils in Anspruch genommene Leistung und deren Umfang. Die gültige Gebührenordnung hängt in den Geschäftsräumen aus und wird auf Verlangen ausgehändigt.
  4. DER JULIUS behält sich vor, das Leistungspaket nach alleinigem Ermessen jederzeit zu ändern,Serviceleistungen zu ergänzen oder auszunehmen. Die Kunden erhalten in diesem Fall eine äquivalente Leistung.
I. Zugang und Zeitraum der Nutzung
  1. Den Kunden wird der Zugang zu den DER JULIUS Räumlichkeiten am Buchungstag während des gebuchten Zeitraums, sowie jeweils eine halbe Stunde davor und danach gestattet. Eine Betreuung ist nur während der Betriebsstunden von DER JULIUS gewährleistet, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die Nutzung des Konferenzraums ist auf die gebuchte Zeitspanne beschränkt.
II. Nutzungsberechtigte
  1. Die maximale Personenzahl, die zur Nutzung des Konferenzraums und der Serviceleistungen berechtigt ist („Nutzungsberechtigte“), ist die bei der Buchung angegebene.
  2. Die Kunden sind verantwortlich und haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen der Nutzungsberechtigten.
  3. Durch Kunden gebuchte Konferenzräume stehen auch für Veranstaltungen zur Verfügung, die der Kunde mit Dritten abhält. Darüber hinaus ist es untersagt, unbefugten Personen (solchen ohne gültige Nutzungsberechtigung bzw. gültigen Vertrag mit DER JULIUS und somit nicht zutrittsberechtigt sind), ohne schriftliche Bestätigung durch DER JULIUS Einlass zu gewähren. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung ohne Ansprüche auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eventuell daraus entstehende Folgeschäden gehen vollständig zu Lasten des jeweiligen Nutzers.
III. Nutzungsbeitrag

Der Nutzungsbeitrag ist im Voraus zu zahlen. Die Kunden sind verpflichtet, DER JULIUS den Nutzungsbeitrag entsprechend der Vertragsvereinbarungen im Anmeldeformular unabhängig davon zu zahlen, ob sie die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben. DER JULIUS stellt den Kunden für den gezahlten Nutzungsbeitrag und alle anderen Zahlungen, zu denen die Kunden gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sind, eine Rechnung aus.

IV. Pflichten der Kunden
  1. Bei Ende der Nutzungszeit haben die Kunden den Konferenzraum unverzüglich zu räumen. Sie müssen diesen in dem Zustand sowie frei von Personen oder Gegenständen zurückgeben, in dem sie ihn erhalten haben. DER JULIUS ist berechtigt, den Kunden nach deren Räumung des Konferenzraums die Kosten für die Reinigung und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands in Rechnung zu stellen, wenn diese ihren vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommen. Sollte DER JULIUS aufgrund einer verspäteten Räumung des Konferenzraums oder im Falle der Rückgabe eines Konferenzraums durch die Kunden in einem nicht vertragsgemäßen Zustand nicht in der Lage sein, den Konferenzraum anderen Kunden zur Verfügung zu stellen, ist DER JULIUS berechtigt, Schadensersatz für sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu verlangen.
  2. Soweit die Kunden ihrer Räumungsverpflichtung nicht nachkommen, ist DER JULIUS berechtigt, den Konferenzraum ohne vorherige Ankündigung zu räumen.
  3. DER JULIUS übernimmt keine Verantwortung für von Kunden, den Nutzungsberechtigten oder deren Vertreter im Meetingraum zurückgelassene Gegenstände. DER JULIUS ist berechtigt, die Gegenstände auf jede ihr angemessen erscheinende Weise auf Kosten der Kunden zu entsorgen, ohne den Kunden diesbezüglich verantwortlich oder haftbar zu sein, wenn die Kunden die Gegenstände nicht innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch am Geschäftssitz von DER JULIUS abholen.

Weiterhin wird auf die Allgemeinen Regelungen (§1) verwiesen.

V. Stornierung durch die Kunden

Die Kunden haben die Möglichkeit, gebuchte Konferenzräume vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums über diese Website zu stornieren.

Buchungen, die im Rahmen von gesondert geschlossenen Verträgen vorgenommen wurden, können per Mail an kontakt@derjulius.de storniert werden.

Die Stornierung verpflichtet die Kunden zur Zahlung einer Entschädigung nach
folgender Staffelung:

  • bis 72 Stunden vor Nutzungsbeginn: kostenfrei
  • ab 72 Stunden vor Nutzungsbeginn: 100 % des Nutzungsbeitrags

Im Falle bereits geleisteter Zahlungen behält DER JULIUS bei Stornierung durch die Kunden die ggf. angefallenen Gebühren eines Zahlungsdienstleistern (v.a. Paypal, Stripe), die für die Transaktion und ggf. Stornierung erhoben wurden ein.

Gegenüber Kunden von Exklusiv Büros, die einen Konferenzraum innerhalb eines individuell vereinbarten Nutzungskontingents gebucht haben und eine Stornierung nach Ablauf der oben genannten Fristen vornehmen, gilt der Raum als von ihnen genutzt.

Den Kunden bleibt es vorbehalten, DER JULIUS nachzuweisen, dass DER JULIUS keine oder geringere Kosten entstanden bzw. entgangen sind. In diesem Fall sind die Kunden lediglich zur Zahlung der nachgewiesenen geringeren Kosten verpflichtet.

VI. Stornierung durch DER JULIUS

DER JULIUS ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag zu stornieren:

(a) Kunden haben eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abgegeben oder ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, unabhängig davon, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde oder nicht, oder

(b) Kunden oder einer ihrer Nutzungsberechtigten haben in der Vergangenheit eine wesentliche Pflicht der Kunden gegenüber DER JULIUS verletzt, oder

(c) Kunden oder ein Nutzungsberechtigter verletzen die Hausordnung von DER JULIUS.

(d) Kunden oder einer der Nutzungsberechtigten stellen ein Risiko für die Sicherheit und/oder Gesundheit Dritter dar, und/oder Kunden betreiben illegale oder rechtswidrige Aktivitäten, haben in der Vergangenheit ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt und/oder nutzen die Räumlichkeiten zu straf-, ordnungs- und sittenwidrigen Geschäftszwecken und/oder schädigen DER JULIUS durch ihr Verhalten und/oder schädigen oder verletzen die Rechte Dritter.

Wird das Mietverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und DER JULIUS, egal aus welchem Grund, beendet, so ist DER JULIUS ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit den Kunden zu stornieren. Die Kunden haben in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber DER JULIUS. Die Haftungsregelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

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